Anwaltskanzlei Schwertle & Schwertle

 

Testamentsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker wird in der Regel vom Erblasser ernannt und stellt die Umsetzung der letztwilligen Verfügung sicher. Unter Anderem umfasst dies, die ordnungsgemäße Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Testamentsvollstrecker sind in dieser Hinsicht oft als Treuhänder tätig. 

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, arbeitet meist gezielt auf eine gerechte und zügige Aufteilung des Nachlasses, den Schutz des Vermögens, die Erhaltung des Familienfriedens und die finanzielle Absicherung der Familienmitglieder hin. Doch auch bei einer perfekt formulierten letztwilligen Verfügung kann es Streit unter den Miterben geben oder der Erbe weigert sich, angeordnete Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen. Ein Erblasser kann jedoch eine Testamentsvollstreckerin einsetzen, die nach seinem Tod den Nachlass verwaltet und abwickelt. 

Diese Ziele des Erblassers lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird. Wenn die Erben versuchen alles selbst zu regeln, ist Streit und Ärger häufig vorprogrammiert. Zudem entlastet es die Erben in erheblichem Umfang, schützt diese vor Erbstreitigkeiten und stiftet damit Frieden unter den Erben. Auch minderjährige Erben können durch die Testamentsvollstreckung geschützt werden. Für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sprechen also einige gute Gründe. Schwerpunkte der Aufgaben bei der Testamentsvollstreckung sind:

  • Sicherung des Nachlasses
  • Sichtung aller Unterlagen
  • Erstellung des Nachlassverzeichnisses 
  • Klärung aller bestehenden privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen
  • Einziehung fälliger Forderungen
  • Bezahlung von Rechnungen
  • Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen 
  • notwendige Kündigungen
  • Konten- und Grundstücksumschreibungen
  • Überwachung aller Fristen


Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Sabine Schwertle Rechtsanwalt Ralf Schwertle 



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